Ruhezeiten und Ruhepausen in Österreich: Was das AZG vorschreibt

ZeitOK Redaktion·7 Min. Lesezeit·

Ruhezeiten im österreichischen Arbeitsrecht — das Wichtigste im Überblick

Neben der Aufzeichnungspflicht regelt das Arbeitszeitgesetz (AZG) auch, wann Arbeitnehmer Anspruch auf Pausen und Erholungszeiten haben. Drei Regelungen stehen dabei im Mittelpunkt: die Ruhepause während der Arbeit (§11 AZG), die tägliche Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen (§12 AZG) und die Wochenendruhe (§3 ARG).

Für Arbeitgeber ist die Einhaltung dieser Vorschriften aus zwei Gründen entscheidend: Erstens drohen bei Verstößen Verwaltungsstrafen nach §28 AZG. Zweitens sind Ruhezeitverstöße einer der häufigsten Beanstandungsgründe bei Kontrollen durch das Arbeitsinspektorat.

Ruhepause nach 6 Stunden (§11 AZG)

Wenn die Gesamtdauer der Tagesarbeitszeit mehr als 6 Stunden beträgt, ist eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu gewähren.

Gesetzesgrundlage

§11 Abs. 1 AZG: Beträgt die Gesamtdauer der Tagesarbeitszeit mehr als sechs Stunden, so ist die Arbeitszeit durch eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde zu unterbrechen.

Kann die Pause aufgeteilt werden?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Die 30-Minuten-Pause kann in zwei Blöcke zu je 15 Minuten aufgeteilt werden, wenn dies aus betrieblichen Gründen notwendig ist. Voraussetzung dafür ist eine Betriebsvereinbarung oder — in Betrieben ohne Betriebsrat — eine einzelvertragliche Regelung.

Eine Aufteilung in noch kleinere Einheiten (z. B. 3 × 10 Minuten) ist nicht zulässig.

Ab wann zählen die 6 Stunden?

Die 6-Stunden-Grenze bezieht sich auf die tatsächliche Arbeitszeit an einem Tag. Die Pause muss spätestens nach 6 Stunden gewährt werden — nicht erst am Ende des Arbeitstags.

Wichtiger Hinweis

In der Praxis bedeutet das: Beginnt ein Mitarbeiter um 8:00 Uhr, muss er spätestens um 14:00 Uhr eine Pause erhalten haben. Eine Pause erst um 15:00 Uhr — auch wenn sie 30 Minuten lang ist — stellt bereits einen Verstoß dar.

Ruhepause und Arbeitszeit

Ruhepausen zählen nicht zur Arbeitszeit. Während der Pause sind Arbeitnehmer nicht an ihren Arbeitsplatz gebunden und können diesen frei verlassen. Wird ein Mitarbeiter während der Pause zur Arbeit herangezogen, gilt die Pause als nicht gewährt.

Tägliche Ruhezeit von 11 Stunden (§12 AZG)

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden.

Gesetzesgrundlage

§12 Abs. 1 AZG: Nach Beendigung der Tagesarbeitszeit ist den Arbeitnehmern eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu gewähren.

Was bedeutet das in der Praxis?

Die 11-Stunden-Regel definiert den frühestmöglichen Arbeitsbeginn am nächsten Tag. Einige Beispiele:

| Arbeitsende | Frühester Beginn am nächsten Tag | |---|---| | 18:00 Uhr | 05:00 Uhr | | 20:00 Uhr | 07:00 Uhr | | 22:00 Uhr | 09:00 Uhr | | 00:00 Uhr (Mitternacht) | 11:00 Uhr |

Ausnahme bei Schichtarbeit

Im Schichtbetrieb kann die tägliche Ruhezeit auf 8 Stunden verkürzt werden. Diese Verkürzung muss allerdings innerhalb von 13 Wochen durch eine entsprechend längere Ruhezeit ausgeglichen werden.

Diese Ausnahme betrifft primär Betriebe mit wechselnden Schichten. Ein einfacher Früh-/Spätdienstplan in der Gastronomie erfüllt in der Regel nicht die Voraussetzungen für die Ausnahme.

Besonders kritisch: Gastronomie und Dienstleistung

Die tägliche Ruhezeit ist vor allem in Branchen mit Abendarbeit relevant. Wer sein Personal bis 23:00 Uhr einsetzt und am nächsten Morgen um 7:00 Uhr erwartet, unterschreitet die 11-Stunden-Grenze — das sind nur 8 Stunden Ruhezeit.

Wichtiger Hinweis

Gerade in der Gastronomie werden Ruhezeitverstöße vom Arbeitsinspektorat besonders häufig festgestellt. Achten Sie bei der Dienstplanung darauf, dass zwischen Dienstende und dem nächsten Dienstbeginn immer mindestens 11 Stunden liegen.

Wochenendruhe — 36 Stunden am Stück (§3 ARG)

Das Arbeitsruhegesetz (ARG) schreibt eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 36 zusammenhängenden Stunden vor, die den Sonntag einschließen muss.

Gesetzesgrundlage

§3 Abs. 1 ARG: Der Arbeitnehmer hat in jeder Kalenderwoche Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden, in die der Sonntag zu fallen hat (Wochenendruhe).

Beginn und Ende der Wochenendruhe

Die Wochenendruhe muss spätestens Samstag um 13:00 Uhr beginnen und dauert bis zum Ende des Sonntags. In der Praxis bedeutet das für die meisten Betriebe: Ab Samstagmittag bis Montagmorgen.

Ausnahmen von der Sonntagsruhe

Bestimmte Branchen dürfen Arbeitnehmer auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigen. Dazu zählen unter anderem:

  • Gastronomie und Beherbergungsbetriebe
  • Verkehrsbetriebe (Taxi, Bus)
  • Gesundheitswesen und Pflegeeinrichtungen
  • Bäckereien (mit Einschränkungen)

Auch wenn Sonntagsarbeit erlaubt ist, muss der Arbeitgeber eine Ersatzruhe von 36 zusammenhängenden Stunden in derselben oder der folgenden Woche gewähren.

Häufiger Fehler: Wochenendruhe unterschritten

Ein Mitarbeiter arbeitet bis Samstag 18:00 Uhr und beginnt seinen nächsten Dienst am Montag um 6:00 Uhr. Das ergibt 36 Stunden — gerade noch ausreichend. Endet die Arbeit am Samstag erst um 19:00 Uhr, fehlt bereits eine Stunde.

Alle Ruhezeiten im Überblick

| Regelung | Vorschrift | Rechtsgrundlage | |---|---|---| | Ruhepause | Mind. 30 Min. nach 6 Stunden Arbeitszeit | §11 AZG | | Aufteilung der Pause | 2 × 15 Min. (mit Betriebsvereinbarung) | §11 AZG | | Tägliche Ruhezeit | Mind. 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen | §12 AZG | | Verkürzte Ruhezeit (Schicht) | Mind. 8 Stunden (Ausgleich in 13 Wochen) | §12 AZG | | Wochenendruhe | Mind. 36 Stunden zusammenhängend (inkl. Sonntag) | §3 ARG | | Ersatzruhe (bei Sonntagsarbeit) | 36 Stunden in derselben oder Folgewoche | §6 ARG |

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Verstöße gegen Ruhezeitbestimmungen werden nach §28 AZG bestraft. Die Strafen werden — wie bei der Aufzeichnungspflicht — pro Mitarbeiter kumuliert.

| Verstoß | Strafe | |---|---| | Ruhepause nicht gewährt | €20 bis €436 pro Mitarbeiter | | Tägliche Ruhezeit unterschritten | €72 bis €1.815 pro Mitarbeiter (Erstverstoß) | | Wochenendruhe unterschritten | €72 bis €1.815 pro Mitarbeiter (Erstverstoß) | | Wiederholungsfall | bis €3.600 pro Mitarbeiter |

Rechenbeispiel: Friseur mit 5 Mitarbeitern

Ein Friseurbetrieb, in dem die Mitarbeiter regelmäßig ohne 30-Minuten-Pause durcharbeiten: Das Arbeitsinspektorat stellt bei 5 Mitarbeitern einen Pausenverstoß fest. Im schlimmsten Fall sind das 5 × €436 = €2.180 für eine einzelne Beanstandung.

Wird gleichzeitig eine Unterschreitung der täglichen Ruhezeit festgestellt, kommen weitere 5 × €1.815 = €9.075 hinzu — insgesamt bis zu €11.255 beim Erstverstoß.

Tipps für die Einhaltung der Ruhezeiten

Ruhepausen korrekt planen

  • Tragen Sie feste Pausenzeiten in den Dienstplan ein
  • Stellen Sie sicher, dass die Pause vor Ablauf der 6. Stunde beginnt
  • Dokumentieren Sie die tatsächlichen Pausenzeiten — Beginn und Ende

Tägliche Ruhezeit einhalten

  • Prüfen Sie bei der Dienstplanung den Abstand zwischen Dienstende und dem nächsten Dienstbeginn
  • Besonders bei Wechsel von Spät- auf Frühdienst auf die 11-Stunden-Grenze achten
  • Bei Überstunden: Verschiebt sich das Arbeitsende, verschiebt sich auch der frühestmögliche Beginn am nächsten Tag

Wochenendruhe sicherstellen

  • Planen Sie mindestens 36 zusammenhängende Stunden pro Woche ein
  • Bei Sonntagsarbeit: Ersatzruhe nicht vergessen
  • Dokumentieren Sie auch die Ruhetage in Ihren Aufzeichnungen

Zusammenfassung

Das österreichische Arbeitsrecht sieht drei zentrale Ruhezeitregelungen vor: die 30-Minuten-Pause nach 6 Stunden Arbeit, die 11-stündige tägliche Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen und die 36-stündige Wochenendruhe.

Die Einhaltung dieser Vorschriften ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern wird vom Arbeitsinspektorat aktiv kontrolliert. Verstöße werden pro Mitarbeiter bestraft und können sich gerade in Kleinstbetrieben schnell zu existenzbedrohenden Beträgen summieren. Eine systematische Erfassung und Prüfung der Arbeitszeiten hilft, Verstöße frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.