AZG-Strafrechner
Gemäß §28 AZG werden Strafen für fehlende Arbeitszeitaufzeichnungen pro Mitarbeiter verhängt. Beim Erstverstoß bis zu €1.815, im Wiederholungsfall bis zu €3.600 — pro Mitarbeiter.
Was riskierst du ohne Zeiterfassung?
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Max. Strafe (Erstverstoß)€ 9.075
Wiederholungsfall€ 18.000
ZeitOK kostet dich€ 19/Mo
Das sind 2.5% einer einzigen Strafe — pro Jahr.
§28 AZG — Strafbestimmungen
Arbeitgeber, die ihre Aufzeichnungspflichten nach §26 AZG verletzen, müssen mit Verwaltungsstrafen rechnen. Unvollständige Aufzeichnungen kosten €20 bis €436 pro Verstoß. Fehlende Aufzeichnungen €72 bis €1.815 pro Mitarbeiter beim Erstverstoß.
Die Strafen werden pro Mitarbeiter kumuliert. Ein Betrieb mit 8 Mitarbeitern ohne Aufzeichnungen riskiert bis zu €14.520 beim Erstverstoß.