AZG-Strafrechner

Gemäß §28 AZG werden Strafen für fehlende Arbeitszeitaufzeichnungen pro Mitarbeiter verhängt. Beim Erstverstoß bis zu €1.815, im Wiederholungsfall bis zu €3.600 — pro Mitarbeiter.

Was riskierst du ohne Zeiterfassung?

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Max. Strafe (Erstverstoß)€ 9.075
Wiederholungsfall€ 18.000

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Das sind 2.5% einer einzigen Strafe — pro Jahr.

§28 AZG — Strafbestimmungen

Arbeitgeber, die ihre Aufzeichnungspflichten nach §26 AZG verletzen, müssen mit Verwaltungsstrafen rechnen. Unvollständige Aufzeichnungen kosten €20 bis €436 pro Verstoß. Fehlende Aufzeichnungen €72 bis €1.815 pro Mitarbeiter beim Erstverstoß.

Die Strafen werden pro Mitarbeiter kumuliert. Ein Betrieb mit 8 Mitarbeitern ohne Aufzeichnungen riskiert bis zu €14.520 beim Erstverstoß.

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